Einmal sauber vereinbart – danach rechnet der Vertrag mit.
Der Wartungsvertrag ist die Grundlage für fast alles andere: Er bestimmt, welche Leistungen fällig sind, was sie kosten und wie sie sich über die Jahre entwickeln. In elevAIO wird er so hinterlegt, dass Planung und Verrechnung ohne Zutun daraus folgen.
Von der einzelnen Leistung über Laufzeiten und Rabatte bis zur Frage, was Ihr Bestand eigentlich wert ist.
Einzeln vereinbar statt alles oder nichts
Je Leistung oder für den ganzen Vertrag
Auch befristet und je Leistungsart
Eigene Systeme, etwa nach VPI
Verwaltung und Rechnungsadresse
Was Ihr Bestand pro Jahr wert ist
Ein Vertrag besteht aus fünf Bausteinen: Grundwartung, Vollwartung, Notruf, Betriebskontrolle und GSM. Jeder wird einzeln vereinbart – es ist also nicht alles oder nichts, sondern genau das, was mit diesem Kunden besprochen ist.
Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, welche Wartungen und Kontrollen überhaupt fällig werden. Die Planung zieht ihr Soll daraus, niemand pflegt eine zweite Liste.
Jede der fünf Leistungen hat einen eigenen Beginn und kann einzeln gekündigt werden. Kommt der Notruf erst im Juli dazu oder fällt die Betriebskontrolle zum Jahresende weg, bildet der Vertrag genau das ab – ohne dass ein zweiter Vertrag angelegt werden muss.
Daneben lässt sich der Vertrag als Ganzes kündigen. Treffen beide Termine zusammen, gilt der frühere. Und wenn etwas mitten im Jahr beginnt oder endet, wird der Zeitraum anteilig verrechnet – niemand rechnet Monate von Hand herunter.
In den Übersichten sieht man auf einen Blick, was am Stichtag wirklich läuft: eine vereinbarte, aber noch nicht begonnene Leistung ist anders gekennzeichnet als eine aktive oder eine bereits gekündigte.
Die Preise werden je Leistung hinterlegt, Rabatte wahlweise in Prozent oder in Euro. Damit lassen sich die üblichen Vereinbarungen abbilden, ohne dass jemand im Kopf nachrechnet.
Darüber hinaus gibt es befristete Sonderrabatte: Sie gelten von einem Jahr bis zu einem anderen und können für jede der fünf Leistungen einen eigenen Satz haben. Die klassische Zusage „drei Jahre zehn Prozent auf die Grundwartung“ ist damit einmal hinterlegt und läuft danach automatisch aus.
Eine Terminwartung wird als eigene Zeile geführt und bleibt vom Rabatt unberührt.
Für jährliche Erhöhungen legen Sie eigene Systeme an – etwa nach Verbraucherpreisindex oder als individuell ausgehandelte Vereinbarung. Je System hinterlegen Sie die Werte pro Jahr, und zwar getrennt für jede der fünf Leistungen.
Jeder Vertrag wird einem System zugeordnet. Beim Rechnungslauf schlägt sich die Erhöhung dann von selbst auf die Vertragskosten nieder – für hundert Verträge genauso wie für einen.
Am Vertrag hängen die Daten der Anlage – Adresse, Typ, Fabrikationsnummer – und die Hausverwaltung, die sie betreut. Letztere ist mehr als eine Notiz: An ihr hängen die vereinbarten Preise für Arbeitszeit, Wegzeit und Pauschalen.
Der Rechnungsempfänger wird eigens geführt, denn er ist oft ein anderer als der Betreiber. Und weil Störungen häufig anders abgerechnet werden als die Wartung, lässt sich dafür eine abweichende Rechnungsadresse hinterlegen.
Eine eigene Jahresübersicht zeigt den Wert jeder Anlage pro Jahr, aufgeschlüsselt nach den fünf Leistungen, netto wie brutto. Rabatte und Erhöhungen sind eingerechnet, Laufzeit und Verlängerung stehen daneben.
Auf dem Dashboard lässt sich zusätzlich verfolgen, wie sich der Bestand entwickelt – wie viele Verträge neu hinzugekommen und wie viele gekündigt worden sind. Das sind die Zahlen, nach denen in der Geschäftsleitung gefragt wird und die sonst in einer Tabellenkalkulation nachgebaut werden.
Der größte Nutzen eines sauber hinterlegten Vertrags zeigt sich nicht bei der Erfassung, sondern jeden Monat danach: Planung und Rechnungen entstehen daraus, ohne dass jemand Konditionen nachschlägt.
Mit den vereinbarten Leistungen, Rabatten und Erhöhungen – auf Wunsch für einen ganzen Monat im Stapel
Wie viele Wartungen und Kontrollen fällig sind, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungen
Eine spätere Vertragsänderung verändert bereits gestellte Rechnungen nicht
Ein Leistungszeitraum kann nicht zweimal abgerechnet werden
Nein. Grundwartung, Vollwartung, Notruf, Betriebskontrolle und GSM werden einzeln vereinbart. Jede Leistung hat einen eigenen Beginn und kann einzeln gekündigt werden.
Der Zeitraum wird anteilig verrechnet. Dasselbe gilt bei einer Kündigung mitten im Jahr, und zwar sowohl bei einer einzelnen Leistung als auch beim gesamten Vertrag.
Über Erhöhungs-Systeme, die Sie selbst anlegen – etwa nach Verbraucherpreisindex oder als ausgehandelte Vereinbarung. Je System hinterlegen Sie die Werte pro Jahr, getrennt für jede der fünf Leistungen. Jeder Vertrag wird einem System zugeordnet.
Ja. Sonderrabatte gelten von einem Jahr bis zu einem anderen und können für jede der fünf Leistungen einen eigenen Satz haben. Nach Ablauf greifen sie automatisch nicht mehr.
Ja. Der Rechnungsempfänger wird eigens geführt. Zusätzlich lässt sich eine abweichende Rechnungsadresse für Störungen hinterlegen, weil diese häufig anders abgerechnet werden als die laufende Wartung.
Ja. Eine Jahresübersicht zeigt den Vertragswert je Anlage und Jahr, aufgeschlüsselt nach den fünf Leistungen, netto und brutto, mit eingerechneten Rabatten und Erhöhungen. Die Entwicklung des Bestands sehen Sie zusätzlich auf dem Dashboard.
Wir gehen mit Ihnen einen Ihrer Verträge durch – mit Ihren Leistungen, Rabatten und Erhöhungen.